Nachteilsausgleich bei LRS? Chancen und Risiken
Oft wird bei Kindern, die im schriftsprachlichen Bereich schlecht abschneiden, empfohlen, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.
Doch Achtung: Ein Nachteilsausgleich bei "LRS-Kindern" ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen sinnvoll - er birgt gleichermaßen Chancen wie Gefahren. Vor allem darf er nicht als alleinige Maßnahme gesehen werden, um Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche zu unterstützen.
Problematisch ist, dass eine medizinisch orientierte Diagnose "Legasthenie" oder "LRS" Vorraussetzung ist, um einen Nachteilsausgleichs zu bekommen.
Problematisch ist außerdem, dass in der Unterrichtspraxis die ausgleichenden Maßnahmen meist nicht konsequent durchgeführt werden können: Welcher Lehrer hat in dem strengen Verlauf des Unterrichtsablaufs tatsächlich die Möglichkeit, einem einzelnen Kind die Rechenaufgaben vorzulesen, eine Zeitverlängerung für Aufsätze und Diktate zu gewähren und bei dem Kind zu bleiben?
Gleichzeitig gibt es auch klare Vorteile und Chancen für das betroffene Kind: Der Notendruck entfällt, es erhält ohen Bewertung der Rechtschreibung bessere Noten und damit eine größere Chance, eine weiterführende Schulen zu besuchen, das Kind kann davon befreit werden vor der Klasse vorzulesen und anderes mehr.
Ausfühliches lesen Sie bitte in den FAQs:
Nachteilsausgleich für LRS – was ist das genau und wie kommt ein Kind dazu?



