ADHS: Versicherung? Behinderung? Handlungsstrategien? Rechtliche Aspekte?

11.07.2011

"ADHS und Recht" ist der Titel des Fachbuchs, dass der ADHS Deutschland e.V im Juni 2011 herausgegeben hat.
Wie der Titel bereits nahelegt, werden die rechtlichen Aspekte von ADHS in verschiedenen Beiträgen näher beleuchtet. Insbesondere die Artikel: "Versicherung und ADHS" (Leif Viola und Michael Klaus) sowie der Artikel "Ist ADHS eine Behinderung" (Dr. Johannes Streif) geben nicht nur aufgrund vieler Parallelen zu den Problembereichen Dyslexie (LRS, Legasthenie) insbesondere für Eltern wichtige Informationen und Denkanstöße.

Versicherung und ADHS

In diesem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass für private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und evtl. Unfallversicherungen das zukünftige Risiko kalkulierbar sein muss. Die meisten Versicherungen reagieren ohne weitere Nachfrage mit einer Ablehnung, "wenn sie das Wort Psychiater, Psychologe oder Sitzung bei einem anders gearteten Kopfdoktor in einem Antrag auf eine der oben genannten Versicherungen hören." S.25

Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, bei Antragsstellungen nur wahre Angaben zu machen und nichts zu verschweigen, da die Versicherungen im Leistungsfall prüfen, ob man falsche Angaben gemacht hat. So etwas könne böse Folgen haben.

Zusätzlich geben die Autoren zwei wesentliche Tipps:

Es ist darauf zu achten, "dass bei den Anträgen Fragen zum Gesundheitszustand zeitlich begrenzt sind. Ansonsten könnte die Versicherung einem daraus einen Strick drehen, wenn man vor zehn Jahren das letzte Mal wegen ADHS in Behandlung gewesen sei und dies vergessen hat." S. 26, Hervorhebung vom Autor

Besonders dringend wird empfohlen, schon im Kindesalter Tatsachen zu schaffen: "Über den Aspekt, sich zuerst um eine spätere Absicherung zu kümmern, bevor es zum Psychologen, Arzt oder Therapeuten geht, sollte möglichst breit informiert werden, damit Eltern betroffener Kinder entsprechend handeln können." S.27

Ist ADHS eine Behinderung?

Ausführlich werden die Definitionen der Behinderung sowohl der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Sichtweisen der deutschen Sozialgesetzgebung und des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gewürdigt. Um es, wie der Autor schreibt, kurz zu machen: ADHS gilt nicht als eigenständiges Störungsbild. Allerdings könnten kognitive Teilleistungsschwächen wie Legasthenie und Rechenstörung unter Berücksichtigung von "Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen" zu einem gewissen Grad der Schädigungsfolgen (Gds) führen.

Äußerst interessant für Eltern und Lehrer sind die

Abschließenden Bemerkungen zum Sinn und Un/sinn einer attestierten Behinderung

"Jeder aber, der nach der Anerkennung der ADHS als Behinderung strebt, sollte dreierlei bedenken:" S. 56

Erstens: Den Behinderungsstatus gibt es ausschließlich um den Preis der Pathologisierung und Stigmatisierung. Niemand könne vorhersehen, wie die Gesellschaft zukünftig über Krankheit und Behinderung denken wird: "Wer die Ubiquität persönlicher Daten im Internet fürchtet, sollte gewissermaßen ermessen, welche Bedeutung das gesammelte Wissen der Behörden, Krankenkassen, Schulen und Kliniken über die eigene Person und die Gesundheit des Kindes in nicht allzuferner Zukunft haben kann. Hoffen wir, dass der Nutzen aus dem heutigen Grad der Behinderung nicht durch die Kosten zukünftiger Grade der Risiokovorsorge, Benachteiligung und Ausgrenzung aufgezehrt wird." S. 56

Zweitens: Mit der Feststellung der Behinderung wird in Kauf genommen, dass eine Neubewertung von Risiken vorgenommen wird, die sich aus dem Vorliegen von Schädigungen und Einschränkungen ergeben: Kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, darf der "Behinderte" Maschinen bedienen,  Ausschluss einer Verbeamtung u.a. "Auch hier sind aktueller Nutzen und langfristige Kosten mit Vorsicht gegeneinander abzuwägen." S.57

Drittens: ADHS sei kein Urteil, sei kein unabwendbares Leid, sei aber auch "kein Ausweis für besondere Talente". Beides gäbe der ADHS eine Bedeutung, die ihr nicht zukommen dürfe: Die Störung dürfe nicht statt des Lebens zum eigentlichen Lebensinhalt werden: "So wichtig es ist, die Begrenztheit der eigenen Möglichkeiten realistisch zu sehen, so schwierig ist es, aus dem subjektiv empfundenen Makel der Behinderung die Zuversicht zu gewinnen, im Leben bestehen zu können." S.57

Das gilt, so meinen wir, auch für die LRS, Legasthenie, Dyslexie, Dyskalkulie, Lernstörung, funktionalen Analphabetismus etc. etc.

Fazit: Sehr informativ, sehr lesenwert, wenn auch manchmal kompliziert geschrieben, aber kompliziert ist ja auch die Materie.

ADHS und Recht, Fachbuch 2011, Herausgeber und Verlag ADHS Deutschland e.V. ISBN: 978-3-933067-17-3
Preis 9,50 €